WAS IST FÜR DEN BAUHERRN ZU BEACHTEN?

Was ist für den Bauherrn zu beachten?

Die Vorteile der Flüssigbodenbauweise beschränken sich nicht auf qualitative Vorteile und die Erfüllung der hohen Anforderungen der Umweltgesetzgebung.
Die Flüssigbodenbauweise ist mit völlig neuen Technologien verbunden, deren Vorteile sowohl finanziell, qualitativ als auch zeitlich im Allgemeinen erheblich sind. Das Flüssigbodenverfahren hilft somit, die Zeit-, Sach- und Finanzziele der öffentlichen Auftraggeber nachhaltig zu sichern.

Im Rahmen der Baubeschreibung und Ausschreibung darf daher nicht nur herkömmliches Material gegen Flüssigboden ausgetauscht werden. Es muss auch eine exakte technologische, technische und logistische Beschreibung erfolgen, damit die Baufirmen die wirtschaftlichen Vorteile der neuen Technologien in ihrer Kalkulation erfassen können. Ansonsten besteht die Gefahr, dass ausschließlich Materialkosten miteinander verglichen werden, ohne zu berücksichtigen, dass die mit dem Flüssigbodenverfahren zusammenhängenden Technologien im Allgemeinen zu erheblichen Einsparungen bei dem notwendigen Arbeits- und Maschinenlaufzeiteinsatz führen.
Die Gütesicherung beginnt bereits in der Planungsphase mit der Erarbeitung spezifischer Vorgaben für Herstellung und Ausführung, welche an die Besonderheiten der jeweiligen Baustelle exakt angepasst sind.

Die Gütesicherung sollte dabei in den Händen eines dafür ausgebildeten Fachmannes liegen, der für die Ergebnisse haftet, zuvor die hierfür notwendigen Fachkenntnisse gezielt erworben hat und sie als Qualifikationsnachweis aufzeigen kann. Die Gütesicherung sollte im direkten Vertragsverhältnis mit dem Bauherrn schon im Bereich der Planung erfolgen.


Was gehört – im Bezug auf Flüssigboden – in eine Vereinbarung zwischen Bauherrn und Baufirma?

• exakte Anforderungen an die Eigenschaften des Verfüllmaterials bzw. des Flüssigbodens und die damit zu realisierende Bauaufgabe
• exakte Anforderungen an die Ausführung in Technik, Technologie und Logistik
• exakte Anforderungen an die Erfüllung der umweltrechtlichen und emissionsrechtlichen Anforderungen des Gesetzgebers
• exakte Anforderungen an die Prüfungen und die zu liefernden Nachweise sowie den Zeitplan der Leistungen im Rahmen der Gütesicherung
• exakte Anforderungen an die Eigenüberwachung durch die Baufirma
• exakte Aussagen zu den Zuständigkeiten bei der Gütesicherung und den Kompetenzen der im Namen des Bauherrn ausführenden Kontrollprüfer
• exakte Anforderungen an Qualifikation und Erfahrungen aller am Projekt Beteiligten (Planer, Gutachter, Flüssigbodenhersteller, Baufirma): Zertifizierung zum „geprüften Gütesicherungsbeauftragten Flüssigboden nach RAL Gütezeichen 507“