GÜTE- UND PRÜFBESTIMMUNGEN

Gütesicherung nach RAL GZ 507

Diese Güte- und Prüfbestimmungen definieren die Güteanforderungen an Herstellung, Transport und Einbau von Flüssigboden. Flüssigboden ist ein zeitweise fließfähiges und volumenkonstant verfestigendes Verfüllmaterial für bautechnische Zwecke, das sowohl aus Bodenmaterial, als auch aus natürlichen und aufbereiteten Böden und Gesteinen hergestellt werden kann.

Diese Güte- und Prüfbestimmungen gelten nicht für die Herstellung von zeitweise fließfähigen Baustoffen aus den o.g. Materialien deren Festigkeitsbildung vorwiegend auf dem Einsatz hydraulischer Bindemittel beruht und/oder deren Festigkeitsbildung durch latent- oder resthydraulische Bestandteile beeinflusst werden.

Mit Bezug auf die Güte-und Prüfbestimmungen möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es sich bei Flüssigboden nach RAL GZ 507 nicht um ein Produkt, sondern um eine Technologie handelt. Entsprechend den Güte- und Prüfbestimmungen können von der RAL Gütegemeinschaft deshalb nicht einzelne Komponenten oder Einsatzstoffe auf RAL-Konformität geprüft oder bestätigt werden.

Im Rahmen einer Prüfung durch die RAL Gütegemeinschaft Flüssigboden wird ein angebotenes Flüssigbodenverfahren sowie der, in dessen Ergebnis hergestellte, Flüssigboden auf die Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen nach RAL GZ 507 geprüft.

Voraussetzung hierfür ist die Mitgliedschaft des jeweiligen Herstellers bzw. Anwenders in der Gütegemeinschaft und ein Antrag auf die Erteilung eines Gütezeichens oder eines Fremdüberwachungsvertrages.

Sollten Ihnen einzelne Produkte oder Einsatzstoffe als „RAL-konform” oder „durch RAL GG Flüssigboden e.V. geprüft” od. ä. angeboten werden, raten wir dringend zu kaufmännischer Vorsicht, da es sich um falsche und bewusst unwahre Behauptungen zur unlauteren Verkaufsförderung handelt.

• Gütesicherung als PDF

• FB – Ausbreitmass als PDF

• Bestimmung der einaxialen Druckfestigkeit an FB-Proben als PDF

• Bestimmung der Volumenstabilität von FB als PDF