Definition des Begriffs „Flüssigboden“
Flüssigboden gemäß den Anforderungen RAL Gütezeichen 507 ist ein kohäsiv, friktional rückverfestigendes Material aus der Gruppe der zeitweise fließfähigen Verfüllmaterialien. Flüssigboden ist das Ergebnis der Anwendung eines Verfahrens, das es ermöglicht, alle gängigen Böden und Gesteinskörnungen zeitweise in einen fließfähigen Zustand zu versetzen. Anschließend kommt es zur Rückverfestigung des Flüssigbodens mit steuerbaren technologischen und Endeigenschaften und ohne externe Verdichtungsarbeit sowie ohne die Ausbildung starrer Strukturen hydraulischer Bindemittel, unter Rückbildung des bodentypischen Verhaltens des Ausgangsbodens. Damit ist die Wiederherstellung des ursprünglichen, gewachsenen und ungestörten Zustandes einer Aufgrabung möglich. Alternativ lassen sich die Endeigenschaften gezielt steuern, was sowohl aus technologischen als auch aus bautechnischen Gründen vorgegeben werden kann.
Bauphysikalische und bautechnische Anforderungen
Jede Aufgrabung einer Verkehrsfläche stellt eine dauerhafte Störung der Lagerungsdichte, der Schichtenfolge und des Schichtenverbundes der Verkehrsflächenbefestigung dar. Deshalb ist grundsätzlich anzustreben, eine aufgegrabene Verkehrsflächenbefestigung so wieder herzustellen, dass sie dem ursprünglichen Zustand technisch gleichwertig ist. Voraussetzungen sind, dass die verwendeten Baustoffe, sowie die Herstellung und der Einbau den Anforderungen der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, Richtlinien und Normen entsprechen, bzw. dass der Nachweis hierfür durch geeignete Prüfungen erbracht wird.
Diese Aussage der ZTV-A erfasst die Tatsache, dass Bauschäden nur dann vermieden werden können, wenn das Verfüllmaterial im eingebauten Zustand das auch für den Umgebungsboden typische bodenmechanische Verhalten aufweist. Ansonsten wird es zum regelrechten „Fremdkörper“ und reagiert bauphysikalisch anders als die Umgebung des Verfüllbereiches. Dies ist dann einer der wichtigsten Gründe für die bekannten Bauschäden.