RAL GZ 507 FREMDÜBERWACHER
Die hier aufgelisteten Personen wurden vom Güteausschuss der RAL Gütegemeinschaft Flüssigboden e.V. erfolgreich auf ihre fachliche Kompetenz, die erforderliche technische Ausstattung und ihre bisherigen Erfahrungen mit der Anwendung des Flüssigbodenverfahrens geprüft und akkreditiert. Die Bestimmungen für Prüfinstitutionen sind im §9 der Satzung der Gütegemeinschaft und in der Gütesicherung nach RAL GZ 507, Punkt 4.4 geregelt.
>> Fremdüberwacher als PDF (Stand September 2023)