Bauphysikalische und bautechnische Anforderungen
• bodentypisches Verhalten zur Vermeidung von Fremdkörpern im Untergrund bei bodenmechanisch gleichen Reaktionen zum Umgebungsboden vermeidet Straßenschäden
• Vermeidung eines ungünstigen Rohrauflagerwinkels oder seiner Verschlechterung durch unzureichende Zwickelverdichtung oder Schwindungen des Verfüllmaterials
• keine Beschädigung durch das Material bis Schutz der Rohroberfläche vor mechanischen Beschädigungen sowie vor chemischen Einwirkungen
• setzungsfreie Verfüllung der Rohrgräben und Vermeidung von Rohr- und Straßenschäden
• lagestabiler und sicherer Einbau der Rohrleitungen ohne spätere Veränderungen
• Strukturfestigkeit bei statischen und dynamischen Belastungen des Verfüllbereiches durch Überbau und Verkehrslasten ohne Erzeugung starrer Fremdstrukturen
• Schutz der Rohre vor dynamischen Lasteinträgen (Bettungsschäden, Schäden an Rohrverbindungen und Abzweigen usw.)
• Vermeidung unzulässiger Nacherhärtung des Verfüllmaterials über das Maß von Austrocknungen bei tonhaltigen Böden hinaus
• technologische Eignung für die Unterstützung neuer Einbautechnologien zur Beschleunigung des Baufortschrittes und Verbesserung der Einbauqualität
• umweltrechtlich und ökologisch korrekte Wiederverwendung des Aushubs mit Vermeidung jeglichen Austauschmaterials (Erfüllung Kr.Wi.Abf.Ge.)
• explizite Akzeptanz des Materials durch die Hersteller der Rohre zur Vermeidung von Haftungsproblemen
Die Rolle und Aufgaben eines Fachplaners für diese neuen Anwendungen
• hat alle für die Erfüllung der bautechnischen und qualitativen Aufgaben des Flüssigbodeneinsatzes notwendigen Leistungen zu erbringen, die derzeit noch nicht zum Qualifikationsumfang der Ausbildung von Siedlungswasserwirtschaftlern und Bauingenieuren gehören
• hat die Zuarbeiten für die Ausschreibung zu erarbeiten, die den Bietern ermöglichen, die technologischen, logistischen und technischen Vorteile der Flüssigbodenbauweise qualitativ zu erkennen und quantitativ im Rahmen der Kalkulation zu berücksichtigen
• hat die Projektplaner bei der Ausschreibung zu unterstützen, bei der Vergabe nach Bedarf mitzuwirken und die flüssigbodenspezifischen Besonderheiten gegenüber den Bietern zu vertreten und diese bei Bedarf zu beraten
• hat für die Korrektheit dieser Leistungsbeschreibungen und die Ausführbarkeit zu haften
• hat die Ausführung zu begleiten und die erfolgreiche Umsetzung der für viele Baufirmen noch relativ neuen Technologien zu unterstützen
• hat die Gütesicherung auf der Baustelle beim Flüssigbodeneinsatz im Auftrag des Bauherrn zu übernehmen, wie es die Ausschreibung ermöglicht
• hat die Bauausführung zu dokumentieren und mit Bauherrn und allen Beteiligten auszuwerten sowie auf Reserven im Gesamtprozess hinzuweisen