Die Hauptaufgaben des stellvertretenden Vorsitzenden umfassen u. a.:
Vertretung der Vorstandsvorsitzenden
Mitwirkung bei der Festlegung der Richtlinien für das gesamte Vereinsgeschehen
Einbringung von Plänen und Programmen in den Vorstand
Koordination der Aufgaben
ist ein Bindeglied zwischen der Gütegemeinschaft und den Verfahrensanwendern
Leitungskompetenz und Verantwortung für die Aktivitäten
Weisungsrechte in Grundsatzfragen in Abstimmung mit dem Gesamtvorstand
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