MITGLIEDSCHAFT

Mitgliedschaft

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Einfach ausfüllen, unterschreiben und zurücksenden an:

RAL Gütegemeinschaft Flüssigboden e. V.
Walter-Köhn-Str. 1d, 04356 Leipzig
oder per Mail: info@ral-gg-fluessigboden.de
Sie sind herzlich willkommen!

Gern senden wir Ihnen auch die Vereinssatzung, die Gütezeichensatzung und die Beitrags- und Kostenordnung zu.

• Mitgliedsantrag – gültig ab 01.08.023 (PDF-Dokument)

Beitrags- und Gebührenordnung

Nachfolgend finden Sie die Mitgliedsbeiträge sowie die Gebührenordnung der RAL Gütegemeinschaft Flüssigboden e.V.

Fassung: gültig ab 08/2022

• Beitrags- und Gebührenordnung – gültig ab 01.08.2023 (PDF-Dokument)

Inhalt

  1. Mitgliedsbeiträge (Aufnahmebeitrag und Jahresbeitrag)

1.1 Beiträge für Mitglieder nach 3.1 der Satzung
a) Der Aufnahmebeitrag beträgt einmalig 150,- EUR
b) Der Jahresbeitrag beträgt 350,- EUR

1.2 Beiträge für Mitglieder nach 3.2 der Satzung
a) Der Aufnahmebeitrag beträgt einmalig 150,- EUR
b) Der Jahresbeitrag beträgt 200,- EUR

Stellt das Mitglied den Antrag auf Gütezeichenverleihung fällt im ersten Jahr kein weiterer Jahresbeitrag der Mitgliedsgruppe 3.1 an.

1.3 Beiträge für Mitglieder nach 3.3 der Satzung
a) Der Aufnahmebeitrag beträgt einmalig 150,- EUR
b) Der Jahresbeitrag beträgt 150,- EUR

1.4 Zahlungsmodalitäten
Der Aufnahmebeitrag und Jahresbeitrag für das Antragsjahr werden mit der Bestätigung der Mitgliedschaft in Rechnung gestellt. Der Jahresbeitrag ist jährlich bis zum 31. Januar für das laufende Jahr zu zahlen.
Die Aufnahmegebühr wird mit dem Zeitpunkt der Bestätigung der Mitgliedschaft, innerhalb von 14 Tagen fällig.

Durch den Verein werden Änderungen des Mitgliedsbeitrags bis zum 31.01. des Jahres bekanntgegeben. Solange der Beitrag für das laufende Geschäftsjahr noch nicht festgestellt ist, sind Beitragszahlungen in Höhe des bisherigen Beitrags zu leisten.

2. Gebührenordnung

2.1 Prüfkosten für die Ermittlung der Qualikation „Erstprüfung“ (Organisationen / Gütezeicheninhaber)
Prüfkosten sind nicht durch den Mitgliedsbeitrag gedeckt, sondern sind entsprechend der Gebührenordnung zu entrichten. Die Prüfkosten sind mit Antrag auf Verleihung des RAL Gütezeichens zu entrichten. Die Prüfkosten werden in zwei gleichen Raten in Rechnung gestellt. Die erste Hälfte wird bei Eingang der Antragsunterlagen (Fragenkatalog) berechnet, die zweite Hälfte nach Erstellung des Erstprüfberichtes.

Die Erstprüfung beinhaltet die Auswertung der Antragsunterlagen, Bericht über den Firmen- und Baustellenbesuch (Erstprüfungsbericht) und die Bewertung des Antrages durch den Güteausschuss sowie die Gütezeichenverleihung.

Wenn ein Antrag nicht zur Verleihung des Gütezeichens führt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Prüfkosten. Auf die genannten Beträge wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer erhoben.

2.2 Antrag auf die Beurteilung einer einzelnen Beurteilungsgruppe der Gruppe A oder H:
• 4.300,- EUR (zzgl. Fahrtkosten zur FÜW in Höhe von 0,45 EUR pro Fahrtkilometer)

2.3 Antrag auf die gleichzeitige Beurkundung beider Gruppen A und H oder einer späteren Erweiterung, innerhalb einer Gruppe:
• 1.700,- EUR pro weitere Beurteilungsgruppe

2.4 Wiederholungsprüfung bei Ablehnung durch den Güteausschuss:
3.920,- EUR (zzgl. Einsatzpauschale 100,- EUR pro Tag und 0,45 EUR pro Fahrtkilometer)

3. Fremdüberwachungskosten

3.1 Fremdüberwachungskosten Gütezeicheninhaber
Für jede beurkundete Beurteilungsgruppe fallen folgende Fremdüberwachungskosten im Umlageverfahren ab dem Tag der Verleihung des Gütezeichens an:

1’s und 2’s Jahr

1 Beurteilungsgruppe: 455,- EUR/ Monat

2 Beurteilungsgruppen: 525,- EUR/ Monat

Ab 3’m Jahr bei beanstandungsfreier Arbeit:

1 Beurteilungsgruppe: 225,- EUR/ Monat

2 Beurteilungsgruppen: 270,- EUR/ Monat

Die Kosten werden monatlich zum Monatsanfang berechnet, beginnend mit dem Monat der Verleihung des Gütezeichens. Die Fahrtkosten zur FÜW in Höhe von 0,45 EUR pro Fahrtkilometer nach Durchführung der Überwachung.

3.2 Antrag auf Ausstellung eines „baustellenbezogenen RAL Prüfzeugnisses“
• Antragsgebühr inkl. Belegprüfung 240,- EUR
• in einer einzelnen Beurteilungsgruppe A oder H: 4.300,- EUR
• pro weiterer Beurteilungsgruppe: 1.700,- EUR
• zzgl. Einsatzpauschale 100,- EUR pro Tag und 0,45 EUR pro Fahrtkilometer

4. Erstbestellung von Prüfstellen / Fremdüberwachung

4.1 Dokumentenprüfung
4.2 Vor Ort Termin
4.3 Prüfung der Ausführenden
4.4 Antragsentscheidung und Administration

• 1.300,- € (zzgl. Einsatzpauschale 100,- EUR pro Tag und 0,45 EUR pro Fahrtkilometer)

5. Bescheinigungen von Aus- und Weiterbildung

5.1 Ersatzausstellung von Zertifikaten und Teilnahmebescheinigungen bei Verlust:
• 30,- EUR
5.2 Verlängerung der Laufzeit von Zertifikaten (inkl. Belegprüfung):
• 240,- EUR
5.3 Zertizierungsgebühren für Mitglieder der RAL GG
• 10% Nachlass auf die Teilnehmergebühren bei Anmeldung einer Person
• 15 % Nachlass auf die Teilnehmergebühren bei Anmeldung von mehr als einer Person

6. Sonstige Gebühren / Auslagen

6.1 Mahngebühren
1 . Mahnung 10,- EUR
2. Mahnung 25,- EUR

6.2 Gebühren für Widerspruchsentscheidungen zu Prüfungsentscheidungen:
• 480,- EUR

6.3 Verstöße gegen die Durchführungsbestimmungen zur Gütezeichenführung:
1. Mahnung 500,- EUR
2. Mahnung 1.000,- EUR
3. Mahnung 1.500,- EUR und Entzug des Gütezeichens

6.4 Stellungnahmen, Testate, Sachbegutachtungen:
• pro Vorgang 240,- EUR (zzgl. Einsatzpauschale 100,- EUR pro Tag und 0,45 EUR pro Fahrtkilometer)

6.5 Gutachten und Weiterbildungskosten für externe Dritte
• entsprechend Anfrage und Angebot

Auf die unter den Punkten 2,3,4,5 und 6 genannten Beträge wird jeweils die gültige Mehrwertsteuer erhoben.

Vereinssatzung der RAL Gütegemeinschaft Flüssigboden e. V.

Der Verein ist eine Gütegemeinschaft im Sinne der Grundsätze für RAL Gütezeichen in der jeweils gültigen Fassung und führt den Namen RAL Gütegemeinschaft Flüssigboden e. V. mit Sitz in Leipzig.

Fassung: gültig ab 01.08.2023

• Vereinssatzung (PDF-Dokument)

Gütezeichensatzung

Die nachfolgende Gütezeichensatzung des Vereins Gütegemeinschaft Flüssigboden e.V. ist eine Markensatzung im Sinne von § 102 Absatz 2 des Markengesetzes.

Fassung: gültig ab 06/2022

• Gütezeichensatzung (PDF-Dokument)