Zuletzt aktualisiert: 16 Juli 2019
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Die Revision der neuen Güte- und Prüfbestimmungen in Form eines öffentlichen, herstellerneutralen und objektiven Anerkennungs- verfahren durch „Fach- und Verkehrskreise“ in Deutschland (Landes - Bundesbehörden u. Ministerien, betroffene Verbände, Verbraucher so- wie Prüforganisationen) ist abgeschlossen und der Güteausschuss der RAL-Gütegemeinschaft Flüssigboden und in seiner letzten Sitzung am 24. April 2019 in Bonn beschlossen, dass die Neufassung damit ab sofort in Kraft tritt.

Mit Bezug auf die Güte-und Prüfbestimmungen möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es sich bei Flüssigboden nach RAL GZ 507 nicht um ein Produkt, sondern um eine Technologie handelt. Entsprechend den Güte- und Prüfbestimmungen können von der RAL Gütegemeinschaft deshalb nicht einzelne Komponenten oder Einsatzstoffe auf RAL-Konformität geprüft oder bestätigt werden.

Im Rahmen einer Prüfung durch die RAL Gütegemeinschaft Flüssigboden wird ein angebotenes Flüssigbodenverfahren sowie der, in dessen Ergebnis hergestellte, Flüssigboden auf die Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen nach RAL GZ 507 geprüft.

Voraussetzung hierfür ist die Mitgliedschaft des jeweiligen Herstellers bzw. Anwenders in der Gütegemeinschaft und ein Antrag auf die Erteilung eines Gütezeichens oder eines Fremdüberwachungsvertrages.

Sollten Ihnen einzelne Produkte oder Einsatzstoffe als „RAL- konform” oder „durch RAL GG Flüssigboden e.V.  geprüft” od. ä. angeboten werden, raten wir dringend zu kaufmännischer Vorsicht, da es sich um falsche und bewusst unwahre Behauptungen zur unlauteren Verkaufsförderung handelt.

>> Vollständige Pressmeldung vom 08.05.2019 (PDF-Dokument, 2 Seiten)

Zuletzt aktualisiert: 19 Februar 2019
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Leipzig/Schlins. Das Flüssigbodenverfahren nach RAL Gütezeichen 507, ist ein Prinzip zur Herstellung eines Versatzbaustoffes, der variabel an die Erfordernisse des jeweiligen Einsatzfalles angepasst werden kann. Dabei wird aus allen anfallenden Aushub- bis Abraummassen vor Ort ein Verfüllmaterial hergestellt welches sich anschließend ohne externe Verdichtungsarbeit sowie ohne die Ausbildung starrer Strukturen hydraulischer Bindemittel mit bodentypischen Verhalten rückverfestigt sowie eine gleichmäßig gut verdichtete untere und obere Bettungsschicht garantiert ist. …

>> Vollständige Pressmeldung vom 19.01.2019 (PDF-Dokument, 2 Seiten)

Zuletzt aktualisiert: 15 August 2018
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Konstituierenden Sitzung des Güteausschusses der RAL-Gütegemeinschaft Flüssigboden e.V.

Leipzig/Plauen. Am Freitag, den 10. August 2018, fand in Plauen unter Leitung des Obmanns, Herrn Prof. Dr.-Ing. Bernd Märtner die konstituierende Sitzung des Güteausschuss nach Neuwahl des Gremiums zur Mitgliederversammlung der Gütegemeinschaft im Juni 2018 in Bonn statt. ...

>> Vollständige Pressmeldung vom 15.08.2018 (PDF-Dokument, 1 Seite)

Zuletzt aktualisiert: 29 Juni 2018
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Neuer Vorstand ist gewählt / Güte- und Prüfbestimmungen werden neu verfasst

Leipzig/Bonn. Am 20. Juni 2018 fand bei RAL – Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. in Bonn die Mitgliederversammlung 2018 der RAL Gütegemeinschaft Flüssigboden statt. Das moderne und zeitgemäße Ambiente der im letzten Jahr eröffneten neuen „RAL-Zentrale“ in Bonn in der Fränkischen Straße bildete dabei den Rahmen für das Treffen der Mitglieder in diesem Jahr.
Im ersten Teil der Veranstaltung wurden u.a. der Ergebnisbericht der Mitgliederversammlung 2017 und die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 der Gütegemeinschaft von der Mitgliederversammlung genehmigt sowie der Vorstand für die o.g. Geschäftsjahre entlastet.

>> Vollständige Pressmeldung vom 29.06.2018 (PDF-Dokument, 3 Seiten)

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