DEFINITION

Definition

RAL Gütezeichen RAL-GZ 507 steht für neutral überwachte hohe Güte von Flüssigboden:

• beliebige Arten von Bodenaushub können temporär in einen plastisch bis fließfähigen Zustand mit steuerbaren technologischen Eigenschaften versehen und anschließend mit den bauphysikalisch relevanten Eigenschaften des Ausgangsmaterials oder gezielt geänderten Eigenschaften wieder rückverfestigt werden.

• Vermeidung der Schaffung starrer, zwingender Fremdstrukturen, die die Eigenschaften des Ausgangsmaterials überlagern, wodurch Fremdkörper unter Straßen und damit verbundene Schäden (Risse und Setzungen) vermieden werden.

• keine Zugabe umweltschädlicher Zusatzstoffe und damit keine negativen Einflüsse auf den Wirkungspfad Boden und Grundwasser.


INFORMATION ZU DEN SCHRITTEN ZUR ERLANGUNG DES RAL GÜTEZEICHENS 507
Das RAL Gütezeichens 507 steht für die hohe Qualität von Flüssigboden. Nur solche Hersteller von Flüssigboden erhalten das Recht zur Führung des RAL Gütezeichens, die sich freiwillig den strengen RAL Güte- und Prüfbestimmungen unterwerfen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird durch die regelmäßige Eigen- und Fremdüberwachung sichergestellt. Zur Erlangung des Gütezeichens 507 ist eine Mitgliedschaft in der RAL Gütegemeinschaft Flüssigboden e. V. der erste Schritt. Außerdem ist eine gewisse Erfahrung in der Herstellung von Flüssigboden sowie mindestens 2 zertifizierte Mitarbeiter („Geprüfter Gütesicherungsbeauftragter Flüssigboden nach RAL Gütezeichen 507“) die Voraussetzung zur Erlangung des Gütezeichens.

• Vollständiger Artikel (PDF, 3 Seiten)