LEITFADEN EIGENÜBERWACHUNG

Leitfaden Eigenüberwachung

Bei der Eigenüberwachung sind für alle Beurteilungsgruppen (A&H) lt. Gütesicherung Pkt. 3.3 zugeordneten Anforderungen und Voraussetzungen durch den geprüften Gütesicherungsbeauftragten zu überprüfen und deren Einhaltung schriftlich zu dokumentieren.

Die Lage und Funktionalität der hergestellten technischen Bauwerke ist während der Bauausführung bei Verwendung von Flüssigboden fachgerecht zu prüfen und zu dokumentieren. Die zur Herstellung bzw. dem Einbau von Flüssigboden eingesetzten Materialien und Stoffe sind im Rahmen einer Nachweisführung zu dokumentieren. Die Protokolle, Lieferscheinkopien aller eingesetzten Stoffe und sämtliche Nachweise der Eigenüberwachung sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Die Eigenüberwachung bei Herstellung und Anwendung von Flüssigboden ist täglich und mindestens ein Mal pro Baustelle sowie alle angefangenen 500 m³ durchzuführen.
Hinweise zur Dokumentation erhalten Sie hier:

• Dokumentation der Eigenüberwachung als PDF