NACHWEIS

Nachweis zur Eignung des Unternehmens (Nachweis nach §6a Abs. 3 VOB/A)

Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde des Personals, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Güte- und Prüfbestimmungen in der jeweiligen Beurteilungsgruppe Anwender (A1-A4) ) und / oder Hersteller (H1-H4) siehe auch Güte-und Prüfbestimmungen Abschnitt 3 „Anforderung an die Qualifikation der Beteiligten“ sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Flüssigboden RAL-GZ 507 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Flüssigboden für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.

Aufgrund des Diskriminierungsverbotes darf die Ausschreibende Stelle keinen Bieter benachteiligen. Deshalb gilt der Nachweis gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Überwachungsvertrag / Prüfzeugnis, welches inhaltlich den Anforderungen den Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 507 Abschnitt 3 und 4 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) entspricht und mit einem Prüfbericht der RAL Gütegemeinschaft Flüssigboden e.V. nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung.

Dieses Prüfzeugnis wird lediglich für die jeweilige Ausschreibung anerkannt. Demgegenüber ist die Nutzung des RAL Gütezeichens als Nachweis der Bietereignung aufgrund der regelmäßigen verpflichtenden Eigen-und Fremdüberwachung auf Dauer angelegt.

Antrag auf „RAL GZ 507 gütezeichenersetzendes baustellenbezogenes Prüfzeugnis“

Prüfzeugnis & Konformitätsbescheinigung (Download 19 Seiten als pdf-Datei)